Schwerbehinderung: Fehlt der Inklusionsbeauftragte, gerät der Arbeitgeber vor Gericht - Gegen Hartz IV
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Schwerbehinderung: Fehlt der Inklusionsbeauftragte, gerät der Arbeitgeber vor Gericht Gegen Hartz IV
Kernpunkte
Fehlt in einem Betrieb der gesetzlich vorgeschriebene Inklusionsbeauftragte, kann dies einen Arbeitgeber in einem Diskriminierungsverfahren in erhebliche Beweisnot bringen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann die unterbliebene Bestellung darauf hindeuten, dass eine Abmahnung, eine Arbeitsanweisung oder eine Versetzung wegen der Schwerbehinderung erfolgt ist. Ein automatischer Anspruch…
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