Der European Accessibility Act 2025
Einleitung
Die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als European Accessibility Act (EAA) – muss bis zum 28. Juni 2025 von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Geltungsbereich
Betroffene Produkte und Dienstleistungen
- Computer, Tablets und Smartphones
- Geldautomaten und Zahlungsterminals
- E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
- Bankdienstleistungen und Finanzprodukte
- E-Books und E-Reader
- Telekommunikationsdienste
- Interaktive Selbstbedienungsterminals
Relevanz für Arbeitgeber
- Bewerberportale und Karrierewebsites müssen barrierefrei sein
- Onboarding-Plattformen und digitale HR-Systeme fallen unter die Richtlinie
- Interne Software, die auch extern genutzt wird, muss Standards erfüllen
- Digitale Arbeitsplatztools müssen WCAG 2.1 AA entsprechen