Vorstellungsgespräche mit Behinderung meistern
Einleitung
Das Vorstellungsgespräch ist oft der entscheidende Moment in der Jobsuche. Für Menschen mit Behinderung bringt es zusätzliche Überlegungen mit sich: Soll ich meine Behinderung offenlegen? Welche Anpassungen kann ich einfordern? Dieser Leitfaden unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Ihre Rechte im Bewerbungsverfahren
Schutz durch das AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor Diskriminierung:
- Arbeitgeber dürfen im Vorstellungsgespräch nicht nach einer Behinderung fragen (Ausnahme: die Behinderung ist für die Tätigkeit unmittelbar relevant)
- Unzulässige Fragen dürfen Sie unwahr beantworten – ohne Konsequenzen
- Bei Diskriminierung können Sie Schadensersatz und Entschädigung geltend machen
Besondere Rechte nach SGB IX
- Schwerbehinderte Bewerber bei öffentlichen Arbeitgebern müssen zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, sofern sie die fachliche Eignung besitzen
- Die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens kann Sie unterstützen
- Sie können Anpassungen für das Bewerbungsverfahren einfordern